„Ich verspreche dir die Treue in guten wie in bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis dass der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.“
Dieses gegenseitige Versprechen geben sich die Brautleute bei der Eheschließung vor dem Priester oder Diakon, den Trauzeugen, Verwandten und Freunden in der Verantwortung vor Gott.
Für das Sakrament der Ehe bedarf es jedoch einiger Voraussetzungen: die Brautleute müssen kirchlich ledig bzw. verwitwet sein, eine zivilrechtliche Ehe vor dem Standesamt muss vorausgegangen sein, die Bereitschaft zu den wesentlichen Merkmalen einer Ehe wie z. B. Hinordnung auf das beiderseitige Wohl und auf Elternschaft, Unauflöslichkeit, eheliche Treue muss bestehen.
In Ausnahmefällen kann man von der Standesamtlichen Eheschließung absehen. Z.B. wenn durch Eheschließung für das Paar Nachteile entstehen würden: Pensionsverlust, Förderung, etc.
Für die kirchliche Trauung sind zwei Trauzeugen notwendig, die nicht katholisch sein müssen.
Wir bitten Sie Ihren Wunschtermin sobald wie möglich mit der Pfarrkanzlei/Pfarrer abzusprechen. Im Gespräch mit dem Pfarrer werden der Hochzeitstermin und der Zeitpunkt für das Trauungsgespräch festgelegt.
Für die Aufnahme des Trauungsprotokolls mit der Pfarrkanzlei der Pfarre, in der einer der Partner wohnt, bitten wir Sie frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin in Verbindung zu treten. Des weiteren ist der Besuch eines Eheseminars notwendig. Hier können Sie sich für ein Eheseminar anmelden.
Folgende Dokumente sind von Braut und Bräutigam erforderlich:
- Taufscheine
- Meldezettel
- Geburtsurkunden
- amtlicher Lichtbildausweis
- Beruf des Brautpaares
- Angabe über die Trauzeugen: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beruf. Der Trauzeuge muss nicht katholisch sein.
wenn vorhanden:
- standesamtliche Heiratsurkunde
- alle Dokumente aus Vorehen
- Dokumente von Kindern
Musik im Gottesdienst
Grundform und Basis aller Musik im Gottesdienst ist der Gesang der gesamten Gemeinde. Deshalb soll Musik live gesungen und gespielt werden. Das Instrument der Kirche ist die Orgel.
Es ist aber auch möglich, dass das Brautpaar sich für die Hochzeitsfeier eine Band oder sonstige Musiker wünscht. Wie der Gemeindegesang haben auch Vokal- und Instrumentalmusik im Gottesdienst die Aufgabe, die Gemeinde zu einer vertiefenden Teilnahme zu führen. Die Lieder sollen nicht nur „schön“ sein, sondern müssen einen erkennbaren Zusammenhang mit der Feier haben. Insbesondere fremsprachige Liedertexte müssen inhaltlich überprüft werden ob sie zum Charakter der Feier geieignet sind. Popmusik, Schlager und dergleichen eignen sich hervoragend für den Tanzabend, haben aber im Gottesdienst absolut keinen Platz.
Alle Lieder und Lesungen sind ausnahmslos mit dem Traupriester- oder Diakon abzusprechen.
Kosten:
Trauungsstola: € 30,-
Über eine großherzige Spende für die Erhaltung unserer Pfarrkirchen würden wir uns sehr freuen. Die Verrechnung erfolgt bei Anmeldung in der Pfarrkanzlei.
Ihre Hochzeit können Sie in der eigenen Pfarrkirche feiern oder auf Wunsch in Großweikersdorf, in einer der schönsten Hochzeitskirchen des Weinviertels.
Einer Traumhochzeit steht nichts mehr im Wege. Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit der Vorbereitung, eine wunderschöne Hochzeitsfeier und natürlich ein glückliches Eheleben unter dem Segen Gottes!
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