Die Taufe ist das Sakrament der Eingliederung in die Kirche. Durch die Taufe wird man nicht nur in die jeweilige Kirche hinein getauft, sondern man wird Christ, das heißt, der Täufling wird auf den Weg Jesu geschickt und ist in seine Nachfolge gerufen.
Durch die Taufe werden wir in eine Beziehung zu Jesus gestellt. Er sagt uns seine Freundschaft und Treue zu. Das erfordert auch die Antwort des Täuflings durch sein Leben im Sinne Jesu.
Die Anmeldung zur Taufe erfolgt in der Pfarrkanzlei Großweikersdorf oder in Niederrußbach. Wenn Sie nicht im Pfarrverband Mittleres Schmidatal wohnen und Ihr Kind in einer unserer Pfarren taufen lassen wollen, müssen sie zuerst Ihre Heimatpfarre kontaktieren.
Taufen von Täuflingen aus anderen Pfarren sind bei uns grundsätzlich möglich, jedoch erst nach einem Gespräch mit unserem Pfarrer Marius Claudiu Zediu.
Um Termine rasch und verbindlich ausmachen zu können hat sich der Anruf bewährt. Wir bitten Sie daher zu den angegebenen Kanzleistunden um einen Anruf.
Zur Taufanmeldung sind folgende Dokumente notwendig (mind. 4-6 Wochen vor geplantem Tauftermin):
- Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes
- Wenn Eltern und Paten nicht in unserer Datenbank erfasst sind: Taufscheine der Eltern und des Paten.
Patenamt
Die Taufpatin/der Taufpate wird vom Täufling oder von seinen Eltern ausgewählt. Die Eltern können selbst nicht Taufpate sein. Es sollte grundsätzlich eine Taufpatin/einen Taufpaten geben. Eine Kindertaufe kann auch ohne einen Taufpaten stattfinden, dann muss aber mindestens ein Elternteil der römisch-katholischen Kirche angehören.
Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind, können nicht als Taufpatinnen/Taufpaten fungieren. Ein ausgetretener Katholik hat weder Pflichten noch Rechten in der katholischen Kirche. Ein Kirchenaustritt der Eltern steht einer Taufe hingegen nicht im Wege
Ein evangelischer praktizierender Christ kann als Taufzeuge hinzugezogen werden. Ausgetretene Katholiken können keine Taufzeugen sein. "Taufzeuge" ist eine ökumenische "Errungenschaft" und ist den evangelischen Christen vorbehalten.
Der Pate muss:
- katholisch getauft und gefirmt sein und das heilige Sakrament der Eucharistie empfangen haben
- mindestens 16 Jahre alt sein
- ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und die christliche Erziehung des Patenkindes unterstützen
Die Feier der Taufe
Grundsätzlich soll am Sonntag in einer der 6 Pfarrkirchen getauft werden. Am schönsten ist es, wenn die Taufe innerhalb des sonntäglichen Gemeindegottesdienstes gefeiert wird. Wenn dies nicht gewünscht wird, ist eine Tauffeier auch nach dem Gemeindegottesdienst möglich.
Hier der Ablauf der Feier außerhalb des Gemeindegottesdienstes. Die Taufe im Gemeindegottesdienst beinhaltet dieselben Elemente allerdings ist die Anordnung etwas anders.
Musik in der Tauffeier
Grundform und Basis aller Musik im Gottesdienst ist der Gesang der gesamten Gemeinde. Deshalb soll Musik live gesungen und gespielt werden.
Wenn die Taufe im sonntäglichen Gemeindegottesdienst gefeiert wird, so werden die Lieder genommen die für den jeweiligen Sonntag vorgesehen sind. Meistens mit Orgelbegleitung. Für die Familie entstehen keine Kosten.
Es ist möglich, dass die Tauffamilie für die Tauffeier eine Band oder sonstige Musiker wünscht. In diesem Fall ist ausnahmslos die Auswahl der Lieder mit dem Taufpriester- oder Diakon abzusprechen. Für die Kosten kommt die Familie auf.
Wie der Gemeindegesang haben auch Vokal- und Instrumentalmusik im Gottesdienst die Aufgabe, die Gemeinde zu einer vertiefenden Teilnahme zu führen. Die Lieder müssen nicht nur „schön“ sein, sondern müssen einen erkennbaren Zusammenhang mit der Tauffeier haben.
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