Kirchliche Trauung
„Ich verspreche dir die Treue in guten wie in bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis dass der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.“
Dieses gegenseitige Versprechen geben sich die Brautleute bei der Eheschließung vor dem Priester oder Diakon, den Trauzeugen, Verwandten und Freunden – in der Verantwortung vor Gott.
Für das Sakrament der Ehe bedarf es einiger Voraussetzungen: Die Brautleute müssen kirchlich ledig bzw. verwitwet sein. Eine zivilrechtliche Eheschließung vor dem Standesamt muss vorausgegangen sein. Ebenso braucht es die Bereitschaft zu den wesentlichen Merkmalen einer christlichen Ehe, wie etwa die Ausrichtung auf das beiderseitige Wohl und auf Elternschaft, die Unauflöslichkeit der Ehe sowie die eheliche Treue.
In Ausnahmefällen kann von der standesamtlichen Eheschließung abgesehen werden, z. B. wenn dem Paar durch eine standesamtliche Trauung Nachteile entstehen würden (z. B. Pensionsverlust, Wegfall von Förderungen usw.).
Für die kirchliche Trauung sind zwei Trauzeugen notwendig, die nicht katholisch sein müssen.
Wir bitten Sie, Ihren Wunschtermin so früh wie möglich mit der Pfarrkanzlei bzw. dem Pfarrer abzusprechen. Im Gespräch mit dem Pfarrer werden sowohl der Hochzeitstermin als auch der Zeitpunkt des Trauungsgesprächs festgelegt.
Für die Aufnahme des Trauungsprotokolls bitten wir Sie, sich frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin mit der Pfarrkanzlei jener Pfarre in Verbindung zu setzen, in der einer der Partner seinen Wohnsitz hat.
Weiters ist der Besuch eines Eheseminars notwendig.Hier können Sie sich für ein Eheseminar anmelden.
Erforderliche Dokumente für Braut und Bräutigam:
- Taufscheine
- Meldezettel
- Geburtsurkunden
- amtlicher Lichtbildausweis
- Angabe des Berufes
- Daten der Trauzeugen: Name, Adresse, Geburtsdatum (Trauzeugen müssen nicht katholisch sein)
Wenn vorhanden:
- standesamtliche Heiratsurkunde
- alle Dokumente aus Vorehen
- Dokumente von Kindern
Musik im Gottesdienst
Grundform und Basis jeder Musik im Gottesdienst ist der Gesang der gesamten Gemeinde. Deshalb soll Musik grundsätzlich live gesungen und gespielt werden. Das klassische Instrument der Kirche ist die Orgel.
Es ist jedoch auch möglich, dass sich das Brautpaar für die Hochzeitsfeier eine Band oder andere Musiker wünscht. Wie der Gemeindegesang haben auch Vokal- und Instrumentalmusik die Aufgabe, die Gemeinde zu einer vertieften Teilnahme am Gottesdienst zu führen.
Die Lieder sollen nicht nur „schön“ sein, sondern müssen einen klaren Zusammenhang mit der Feier der Trauung haben. Insbesondere fremdsprachige Liedtexte müssen inhaltlich überprüft werden, ob sie dem Charakter der Feier entsprechen.
Popmusik, Schlager und ähnliche Musikrichtungen eignen sich hervorragend für die anschließende Feier, haben aber im Gottesdienst keinen Platz.
Alle Lieder und Lesungen sind ausnahmslos mit dem Traupriester oder Diakon abzusprechen.
Kosten
Trauungsstola: € 30,-
Über eine großherzige Spende zur Erhaltung unserer Pfarrkirchen würden wir uns sehr freuen. Die Verrechnung erfolgt bei der Anmeldung in der Pfarrkanzlei.
Ihre Hochzeit können Sie in Ihrer eigenen Pfarrkirche feiern oder – auf Wunsch – in Großweikersdorf, einer der schönsten Hochzeitskirchen des Weinviertels.
Einer Traumhochzeit steht somit nichts mehr im Wege.
Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit der Vorbereitung, eine wunderschöne Hochzeitsfeier und ein glückliches Eheleben unter dem Segen Gottes!